Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Bauherren, die seit dem 1.1.2009 einen Bauantrag stellen, verpflichtet einen Teil des Wärmebedarfs ihres Hauses aus erneuerbarer Energien zu gewinnen. Somit wird der Einbau einer Solaranlage, Wärmepumpe oder Biomasseheizung i.d.R. zur Pflicht.

Förderungen für Gas- und Ölheizung

Eine Gas- oder Ölheizung mit Brennwerttechnik nutzt die im Abgas vorhandene Restwärme und kann die eingesetzten Brennstoffe effizienter nutzen als herkömmliche Geräte. Somit können auch im Altbau bis zu 10 Prozent Heizkosten eingespart werden. Ob in Küche oder Bad – die kompakten Geräte können auf Grund ihrer Maße und geringen Betriebslautstärke auch in kleinen Räumen installiert werden. Im Neubau bietet sich auch die Kombination mit Solarthermie oder Geothermie an.  Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es Förderung für die Heizung.

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Förderungen für Heizungen mit erneuerbaren Energien

Ökoheizungen, wie Solarthermie, Geothermie oder Holzheizung gewinnen Energie für die Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser aus natürlichen, nachwachsenden Quellen. Mit effizienter Technologie verbrauchen sie weniger und entlasten somit die fossilen Brennstoffe. Über eine Förderung der Heizung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Hausbesitzer die Investitionskosten senken und von den Vorteilen der nachhaltigen Technik profitieren.

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